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Sachkundige für die
Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NRW
Dichtheitsprüfungen dürfen gem.
Landeswassergesetz (LWG) NRW nur von Sachkundigen
durchführt werde!
Wichtig: Abwassertechnische Anlagen zu
begehen kann lebensgefährlich sein! Hier sind
besondere Sicherheitsmaßnahmen zu beachten! Dies gilt auch
für die Kontrollschächte auf privaten Grundstücken. Daher
sollten Arbeiten an und in abwassertechnischen Anlagen nur
von Fachpersonal mit der entsprechenden
Sicherheitsausrüstung durchgeführt werden.
Auszug
Sicherheitsregeln:
Unfallkasse NRW - GUV-R 126
Seit dem
15.05.2009 ist mittels Runderlass des Ministeriums für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
NRW die 'Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung
der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. §
61 a LWG in Nordrhein-Westfalen' geregelt.
Sachkundige für Dichtheitsprüfungen privater Hausanschlüsse
(externer Link)
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